Offene Krankenkassenprämien gehören zu den häufigsten Betreibungsforderungen. Die Konferenz der Stadtammänner der Stadt Zürich wollte herausfinden, ob eine einfache Massnahme die Zahl solcher Betreibungen senkt. Seit 2019 leiten acht städtische Ämter bei Lohnpfändungen den passenden Betrag direkt an die Krankenkassen weiter, um neue Betreibungen zu verhindern. Drei Ämter überliessen wie bisher dem Schuldner die Überweisung. 

Resultat: Bei der direkten Zahlung der Prämie durchs Amt sanken die gesamten Betreibungsforderungen der Krankenkassen um 8 Prozent, bei den drei übrigen Ämtern um 3 Prozent. 

Ist die Praxis der direkten Überweisung überhaupt zulässig? Bog­dan Todic vom Betreibungsamt der Stadt St. Gallen erachtet das Zürcher Projekt als sinnvoll, hält aber fest: «Gegen den Willen ­eines Schuldners dürfen keine Zahlungen getätigt werden.»