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Die Chancen, vor Bundesgericht mit einer Beschwerde durchzukommen, haben sich im vergangenen Jahr weiter verschlechtert: Das Gericht hiess nur 10,5 Prozent der Beschwerden ganz oder teilweise gut. Das ist die tiefste Erfolgsquote seit fast 20 Jahren. 2024 waren es noch 12,5 Prozent gewesen.
Die höchsten Erfolgschancen haben Beschwerden im Strafrecht und öffentlichen Recht mit einer Gutheissungsquote von 12 Prozent. Im Zivilrecht betrug sie lediglich 6 Prozent. Das geht aus dem aktuellen Geschäftsbericht des Bundesgerichts hervor.
2025 gingen am Bundesgericht 451 mehr Beschwerden ein als im Vorjahr (plus 6 Prozent). In derselben Zeit erledigte das Gericht 532 mehr als ein Jahr zuvor (plus 7,2 Prozent).
Die durchschnittliche Prozessdauer verkürzte sich auf 189 Tage (Vorjahr 195 Tage). Es wurden zweitere sechs Gerichtsschreiber angestellt. Und der Anteil elektronischer Beschwerden ging mit 7,2 Prozent leicht zurück (Vorjahr 7,4 Prozent).
Das Bundesverwaltungsgericht verzeichnete 2025 eine weitere deutliche Zunahme der Beschwerden um 23 Prozent. Besonders viele Neueingänge registrierten die zwei Asylrechtabteilungen und die sechste Abteilung, die sich mit Ausländer- und Bürgerrecht befasst.


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