Inhalt
Plädoyer 3/02
10.06.2002
Es ist diskriminierend, wenn Ausländer nicht eingebürgert werden, nur weil sie einem ungeliebten Land angehören. Dagegen soll es ein Beschwerderecht geben, meint auch das Bundesparlament. Nur: Dieses Recht bringt nichts, wenn Volksentscheide nicht begründet werden müssen.
Mittlerweile besteht in der Schweiz ein breiter Konsens darüber, dass es möglich sein soll, Einbürgerungsentscheide des Volkes anzufechten, wenn diese Entscheide diskriminierend sind. Der Nationalra...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo