Wenn das Parlament zur letzten strafrechtlichen Instanz wird, tritt Mitgefühl anstelle von juristischer Dogmatik. Begnadigungen sind Polit-Entscheide. Kein Wunder sind die Gutheissungsquoten unterschiedlich: von 5 Prozent im Kanton Zürich bis 45 Prozent im Kanton Basel-Stadt.



Anwälte und Richter haben mit Begnadigungen nichts zu tun. Und anders als in den meisten Ländern sind in der Schweiz auch nicht die Exekutivbehörden zuständig. Das Recht auf Begnadigungen steht ...