«Die IV-Stellen sollten ­Betroffene besser über die ihnen zustehenden ­Leistungen informieren. Mit gezielter fachlicher ­Unterstützung gelingt es den Versicherten vielfach, zu ihrem Recht zu kommen.»

Andreas Hübscher, Rechtsanwalt, Baden AG

«Nötig sind rasche Leistungszusprachen ohne langwierige Abklärungsverfahren. Beruf­liche Eingliederung ist wichtig, soll aber die mittelfristige Existenz­sicherung etwa...