Inhalt
Plädoyer 5/02
11.10.2002
Beurteilt man die Glaubhaftigkeit einer Aussage, so ist der Grundsatz zu beachten, dass Erfundenes weniger gut erinnert wird als reale, also erlebnisnahe Ereignisse. Der Gutachter schliesst aus einer detailreichen Schilderung, in der zum Beispiel auch Gespräche wiedergegeben werden oder ausgefallene Einzelheiten, eher auf eine wahre Aussage als bei einer glatten, eindimensionalen Erzählung. Dietrich Pülschen bietet einen Überblick über die Kriterien der psychologischen Gutachter.<...>
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo