Informationsrecht und -praxis: Tagung des Europainstituts zu sozialen Netzwerken im Internet vom 1. September in Zürich.
Kommentare von Teilnehmenden:
«Xing dient mir als ständig aktualisierte Adressdatenbank, künftig werde ich mich auch an Twitter wagen. Social Media fördern den Informationsaustausch und werden in Zukunft auch von Juristen vermehrt genutzt.» Martin Ettlinger, Verband Schweizer Medien, Zürich.
«Meinen Twitteraccount brauche ich auch beruflich: Ich berichte über juristische Themen. Dank Social Media komme ich teilweise schneller als über die normalen Onlinemedien an Informationen - die zudem massgeschneidert sind.» Claudia Keller, Vischer AG, Zürich.
«Mein Profil auf LinkedIn habe ich vervollständigt, damit hat es sich. Möglicherweise ändert sich mein Nutzungsverhalten in Zukunft. Ich glaube aber kaum, dass ein Anwalt über Social Media viele Mandate gewinnt.» Marcel Bircher, Froriep Renggli Attorneys at Law, Zürich.
«Wir nutzen Newsletter, um die Informationsflut überblicken zu können. Als Kanzlei bewirtschaften wir aber keine eigenen sozialen Netzwerke. Ich schliesse jedoch nicht aus, dass sich das in der Zukunft ändert.» Thomas Buser, Glaus & Partner Rechtsanwälte, Uznach.
«Ich nutze das kürzlich eingeführte SRG-interne Netzwerk. Auch externe Netzwerke haben für Juristen ihren Reiz: So helfen spezialisierte Nutzergruppen dabei, internationale Rechtsentwicklungen zeitgerecht zu verfolgen». Michael Schweizer, SRG SSR, Bern.
«Aktuell arbeiten wir noch kaum mit Social Media. Ich bin aber überzeugt, dass sich das ändern sollte: Im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte müssen mittelfristig auch die Gerichte auf Plattformen wie Xing präsent sein.» Lukas Huber, Obergericht, Zürich.
Bewertung der Veranstaltung / Note
Gesamtnote: 5,0
Organisation: 5,6
Auswahl der Themen: 5,0
Inhaltliches Niveau der Vorträge: 5,1
Didaktik der Referenten: 5,2
Arbeitsunterlagen: 4,4
Preis-Leistungs-Verhältnis: 4,8
Durchschnittswert der oben Befragten. Die Notenskala reicht von 1 (schwach) bis 6 (sehr gut).
Gibt es Stolpersteine in der neuen ZPO?
Zwischenbilanz ZPO: Tagung des Praxisinstituts für Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckung vom 20. September in Zürich.
«Die familienrechtlichen Bestimmungen sind unübersichtlich und in vielen Fragen auslegungsbedürftig. Das Familienrecht wird stiefmütterlich behandelt.» Christoph Zurmühle, Bezirksgericht, Hochdorf.
«Wenn es die neue ZPO nicht gäbe, müsste man sie erfinden. Sie ist bürgernah, stärkt die Schlichtung sowie die Friedensrichter und fördert den Rechtsfrieden.» Robert Schönbächler, Friedensrichter, Stadt Zürich.
«Ich freue mich über die verfahrensrechtlichen Spielräume, die uns der Gesetzgeber gibt. Spielräume, die in anderen Ländern nicht existieren.» Beat Ackle, Bezirksgericht, Laufenburg.
«Die Schutzschrift nach Artikel 270 ZPO verringert das voreilige Bewilligen einer superprovisorischen Massnahme. Sie macht aber aus ihr teilweise einen toten Buchstaben.» Serap Haenggi, Bezirksgericht, Laufenburg.
«Das Novenrecht, das Verhältnis zwischen der Verhandlungsmaxime und der Fragepflicht des Gerichts sowie die Liquidation der Prozesskosten halte ich für die grössten Stolpersteine.» Pascal Stüdli, Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht, Zug.
«Nach langen Bemühungen haben wir in der Schweiz einheitliche Prozessgesetze, was ich als Fortschritt erachte.» Daniel Steck, alt Oberrichter, Greifensee.
Bewertung der Veranstaltung / Note
Gesamtnote: 5,2
Organisation: 5,3
Auswahl der Themen: 5,2
Inhaltliches Niveau der Vorträge: 5,2
Didaktik der Referenten: 4,8
Arbeitsunterlagen: 5,2
Preis-Leistungs-Verhältnis: 5,3
Durchschnittswert der oben Befragten. Die Notenskala reicht von 1 (schwach) bis 6 (sehr gut).