Wer nicht spurt, muss büssen. Und dies nicht zu knapp. Wenn Stellensuchende sich nicht an die Vorschriften des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) halten, risikieren sie, bis zu 60 Tage keine Taggelder zu erhalten.

Im Jahre 2003 beantragten die Berater der gesamtschweizerisch rund 120 Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) bei den kantonalen Amtsstellen total beinahe 500 000 solcher Einstelltage. Weitere knapp 600 000 Straftage gingen auf das Konto der Arbeitslos...