Der Einzelrichter des Handelsgerichts Zürich kam zu einem deutlichen Verdikt: «Der Rechtsstandpunkt der Beklagten beruht auf haltloser Rabulistik.» Mit diesen Worten kommentierte er die Einwände des Anwalts des Schweizer Schriftstellers Thomas Mannhart gegen den Vorwurf des Plagiats. 

Das Gericht hat mit diesem Entscheid vorsorglich den Verkauf des Mannhart-Romans «Bergsteigen im Flachland» verboten. Kläger war der österreichische Jou...