«Wenn es zu oft zu abgekürzten Verfahren kommt, können Richter, Staatsanwälte und Anwälte ihre strafprozessualen Fähigkeiten nicht regelmässig genug nutzen und schulen. Der US-Bundesstaat Alaska verbot aus der Befürchtung des Verlustes von ‹trial skills› 1975 das ‹plea bargaining› sogar komplett.»
Grégoire Mangeat, Rechtsanwalt, Genf
«Ich begrüsse Instrumente, die eine effiziente Erledigung von Strafverfahren erlauben. Unternehmen sollten einen Anreiz haben, bei der Aufklärung von Straftaten zu kooperieren oder sogar Selbstanzeige zu erstatten.»
Simone Nadelhofer Rechtsanwältin, Zürich
«Die Gefahr liegt in einer Umgehung des Legalitätsprinzips und einer Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes. Gerade im Wirtschafsstrafrecht besteht das Risiko, dass die Privatklägerschaft durch die Voraussetzung ihrer Zustimmung versucht, eine für den Beklagten nachteilige zivilrechtliche Vereinbarung zu erreichen.»
Claudio Luraschi, Rechtsanwalt, Lugano
«Im Austausch für die schnellere Verfahrenserledigung und für den grösseren Schutz vor Publizität werden oft Straftaten eingestanden, die sonst nicht in rechtsstaatlich vorgeschriebener Form nachgewiesen werden könnten.»
Sarah Luber, Rechtsanwältin, St. Gallen
«Das abgekürzte Verfahren kann nur angewandt werden, wenn alle beteiligten Parteien damit einverstanden sind. Deshalb sehe ich hauptsächlich Vorteile, etwa eine prozessökonomische Verfahrenserledigung.»
Ivan Dunjic, Rechtsanwalt, St. Gallen