Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Seminar des Europainstituts vom 26. Oktober in Zürich
«Wichtig ist, dass man den Grundprinzipien der Vertragsfreiheit und Rechtssicherheit treu bleibt. Zudem soll der Konsumentenschutz nicht Kosten generieren, die sich schliesslich in den Prämien niederschlagen und den Konsumenten nichts bringen.» Christa Markwalder, Nationalrätin, Zurich Financial Services, Zürich
«Die im Entwurf enthaltenen Regelungen zur Gefahrerhöhung sollten in der Lebens- und Unfallversicherung eingeschränkt und in der privaten Krankenversicherung gar nicht gelten.
Alles andere bedeutet unnötige Rechtsunsicherheit.» Leander D. Loacker, Universität Zürich
«Broker und Vermittler sollen gleichgestellt werden und gleiche Pflichten haben. Zudem ist die Aufteilung von Provisionen und Courtagen, wie sie der Entwurf vorsieht, so gar nicht möglich.» André W. Dürst, Luhag AG, Zürich
«Die vorvertragliche Information soll schriftlich werden, der Entwurf sieht auch
einen erweiterten Inhalt vor. Daneben tritt neu die offene Inhaltskontrolle nach dem revidierten Artikel 8 UWG. Ein Widerrufsrecht ist im VVG nicht mehr nötig.» Adrian Rüegg, Orion Rechtsschutz-Versicherung AG, Basel
«Erstens sollte das Parlament den Konsumentenschutz dort ausmerzen, wo er ungerechtfertigt ist und zu ungleichen Spiessen führt. Zudem sollte es die Herausgabepflicht sämtlicher Retrozessionen der Broker auftragsrechtlich einwandfrei regeln.» Eugénie Holliger-Hagmann, Redaktion «Schweizer Versicherung», Zürich
«Das Parlament sollte sicherstellen, dass die Begriffe «ungebundene» und «gebundene Versicherungsvermittler», «Versicherungsmakler» und «Versicherungsagent» im neuen VVG und im Versicherungsaufsichtsgesetz einheitlich verwendet werden.» Jon Samuel Plotke, Swissbroke, Chur
Bewertung der Veranstaltung / Note
Gesamtnote: 5,0
Organisation: 5,6
Auswahl der Themen: 5,3
Inhaltliches Niveau der Vorträge: 5,7
Didaktik der Referenten: 4,8
Arbeitsunterlagen: 4,5
Preis-Leistungs-Verhältnis: 4,1
Berechnung Unterhalt: Wo wurde Klarheit geschaffen?
Nachehelicher Unterhalt: Tagung der Stiftung juristische Weiterbildung Zürich vom 15. November in Zürich
«Das Versprechen der Veranstaltung, Klarheit zu schaffen, ist eine Illusion: Es gibt keine Hierarchie der Kriterien. Am Podium wurden Punkte wie der Vorsorgeausgleich und die Anspruchsberechtigung vertieft behandelt, es war aber zeitlich zu knapp bemessen.» Susanne Meier, Anwältinnenbüro, Bern
«Leider blieben die Referate zu oberflächlich, um in drängenden Fragen – etwa nach der
Gewichtung der Kriterien zur Bemessung oder nach der Konkurrenz zwischen den Unterhaltsberechtigten – Klarheit zu schaffen.» Gabriela Meister-Vogt, Anwältinnenbüro, Bern
«Ich wurde darin bestätigt, dass es nicht nur den einen Weg der Berechnung gibt. Zudem wurde einmal mehr deutlich, dass weniger die bundesgerichtliche, sondern die kantonale Rechtsprechung wichtig ist.» Corinne Burch, Fellmann Tschümperlin Lötscher, Luzern
«Die systematische Darstellung von Vorgehen, Fragestellungen und aktueller bundesgerichtlicher Rechtsprechung war hilfreich. Weiter wurde klar, dass der Vorsorgeunterhalt auch bei den Gerichten zu wenig Beachtung findet.» Regula Bärtschi, Rechtsanwältin, Zürich
«Es wurde klar, dass vieles unklar ist: Notwendig ist die Einzelfallprüfung. Eine allgemeingültige Berechnungsformel zu Dauer und Höhe des Unterhaltsanspruchs sowie zum Vorsorgeunterhalt gibt es nicht.» Yvonne Meier, Meier Emmenegger Rechtsanwälte, Baden
«Der Richter verfügt über ein bedeutendes Ermessen, insbesondere bei der Festlegung eines hypothetischen Einkommens, beim gebührenden Bedarf und beim Vorsorgeunterhalt. Das wurde durch die Referenten deutlich gemacht und war erfrischend festzustellen.» Werner Scherrer, Bezirksgericht Uster
Bewertung der Veranstaltung / Note
Gesamtnote: 4,7
Organisation: 5,0
Auswahl der Themen: 5,1
Inhaltliches Niveau der Vorträge: 4,2
Didaktik der Referenten: 4,4
Arbeitsunterlagen: 5,0
Preis-Leistungs-Verhältnis: 4,2