Volk und Stände haben im März 2000 der Verfassungsreform im Bereich der Justiz zugestimmt.1 Diese umfassenden Änderungen zielen unter anderem darauf ab, den Rechtsschutz zu verbessern, das Bundesgericht mittels richterlicher Vorinstanzen und anderer Neuerungen zu entlasten und die Grundlagen für ein einheitliches schweizerisches Zivil- und Strafprozessrecht zu schaffen.

Nach Art. 191a Abs. 1 und 2 der Bundesverfassung (BV) zur Justizreform bestellt der Bu...