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Plädoyer 2/04
01.04.2004
Der Vorentwurf für eine vereinheitlichte eidgenössische Zivilprozessordnung (ZPO) hat Schwächen. So setzen die Kostenvorschusspflicht bis zur Hälfte der mutmasslichen Gerichtskosten und die zwingende Schriftlichkeit für Zivilverfahren die Hürden für Prozesse unnötig hoch. Teilweise ändert die neue ZPO auch materielles Recht. So zum Beispiel bei der Teilung des Vorsorgeausgleichs im Scheidungsverfahren. Trotz dieser Mängel, die noch behoben werden können, lässt die Grundstru...
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