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Plädoyer 6/01
08.12.2001
Schwere des Unfallereignisses irrelevant
Im Haftpflichtrecht ist die Adäquanz nicht nach der Schwere des Unfallereignisses zu beurteilen. Die Richter durften deshalb entgegen einem biomechanischen Gutachten von Professor Walz die Adäquanz bejahen.
Sachverhalt:
Eine Beifahrerin in einem Nissan Patrol verletzte sich, als der Wagen mit einem Fiat Panda frontal kollidierte (ausführliche Darstellung in 127 III S. 403ff.). Das Obergericht des Kantons Uri hatte mit Urteil vom...
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