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Plädoyer 5/01
16.10.2001
Enge Beziehung rechtfertigt Genugtuung
Auch ohne eigentliches Konkubinat hat die Freundin eines Ermordeten Anspruch auf eine Genugtuung, wenn die Partner eine intensive, einer Verlobung ähnliche Beziehung lebten.
Sachverhalt:
Frau A lebte getrennt von ihrem Ehemann und unterhielt eine Beziehung zu Herr B. Ihr Exmann erschoss B und ist wegen vorsätzlicher Tötung, eventuell Mordes angeklagt. A verlangte gestützt auf das Opferhilfegesetz 60’000 Franken Genugtuung. D...
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