Enge Beziehung rechtfertigt Genugtuung

Auch ohne eigentliches Konkubinat hat die Freundin eines Ermordeten Anspruch auf eine Genugtuung, wenn die Partner eine intensive, einer Verlobung ähnliche Beziehung lebten.



Sachverhalt:


Frau A lebte getrennt von ihrem Ehemann und unterhielt eine Beziehung zu Herr B. Ihr Exmann erschoss B und ist wegen vorsätzlicher Tötung, eventuell Mordes angeklagt. A verlangte gestützt auf das Opferhilfegesetz 60’000 Franken Genugtuung. D...