Haushaltschaden: Bruttolohn ist zu entschädigen

Beim Haushaltschaden ist der Bruttolohn zu entschädigen, und zwar für 52 Wochen pro Jahr, stellt das Zürcher Handelsgericht klar.



Sachverhalt:


Eine 19-jährige Frau war 1990 mit dem Motorrad auf dem Heimweg, wurde von einem Autolenker gerammt und ist seit-her wegen einer Hirnverletzung schwer pflegebedürftig (vgl. ausführlichen Sachverhalt in plädoyer 6/01, S. 66 ff.). Die Geschädigte machte neben einem grossen Betre...