Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter veröffentlichte im Mai, was sie bei Besuchen im Vorjahr im Zentralgefängnis Lenzburg AG und der Strafvollzugsanstalt in Cazis Tignez GR bemängelt hatte. Die behördenunabhängige Kommission überprüft, ob Freiheitsentzüge menschen- und grundrechtskonform erfolgen.

In beiden Anstalten stellte die Kommission fest, dass die Insassen teils permanent – auch im Toilettenbereich – gefilmt werden. In Lenzburg ist das bei Männern in Kriseninterventionszellen so, in Cazis Tignez GR in den Arrest- und Sicherheitszellen.

Die Kommission empfiehlt, die Privatsphäre durch Verpixelung der Aufnahmen im Toilettenbereich zu wahren. In der 2020 eröffneten Anstalt im Bündnerland ­herrsche «andauernder Personalmangel», das rechtfertige das restriktive Haftregime aber nicht. Weiter empfahl sie, ­Videoanrufe zu Angehörigen nicht auf 15 Minuten im Monat zu beschränken. In Lenzburg fehle es zudem an medizinischem Personal.