Realitätsfern und zu sehr an den Interessen der Wirtschaft ausgerichtet: So lautet die Kritik der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ) an der Zürcher Anwaltsprüfung. Sie reichten dem Obergericht im September einen Antrag ein, der Änderungen der Prüfungsverordnung anregt. Eini­ge Fächer sollen nicht mehr zum Prüfungsstoff gehören, andere – etwa Sozialversicherungsrecht – neu hinzukommen. Aus­serdem forderten die DJZ eine anonyme Durchführung der Prüfung.

Die Verwaltungskommission des Obergerichts führte eine Vernehmlassung durch. Daran nahmen unter anderem diverse Zürcher Gerichte, die Anwaltsprüfungskommission, die Universität Zürich oder der ­Zürcher Anwaltsverband teil. Resultat: Mehr oder weniger alle ­lehnen Änderungen des Prüfungsstoffs ab. Nur das ­Sozialversicherungsgericht würde be­grüssen, wenn Sozialversicherungsrecht zum Prüfungsstoff hinzukäme. Mehr Gehör fand der Vorschlag, die Anwaltsprüfung künftig ­anonym durchzuführen – unter anderem beim Zürcher Anwaltsverband. Die Verwaltungskommission hat die Prüfungs­kommission nun eingeladen zu eruieren, ob die schriftlichen Anwaltsexamen anonym durchgeführt werden können.