Das Bundesgericht stellte mit Urteil 6B_758/2011 vom 24. September 2012  klar fest, dass sich das Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu ­einem Unternehmen weder aus der Gewerkschaftsfreiheit (Koalitionsfreiheit nach Artikel 28 der Bundesverfassung) noch aus dem Schutz legi­timer Interessen (aussergesetzlicher Rechtfertigungsgrund) ab­leiten lässt. Das bedeutet, dass Gewerkschafter eine Busse wegen Hausfriedensbruchs riskieren, wenn sie ohne Einverständnis des Arbeitge...