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Plädoyer 05/2014
22.09.2014
Das Bundesgericht stellte mit Urteil 6B_758/2011 vom 24. September 2012 klar fest, dass sich das Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu einem Unternehmen weder aus der Gewerkschaftsfreiheit (Koalitionsfreiheit nach Artikel 28 der Bundesverfassung) noch aus dem Schutz legitimer Interessen (aussergesetzlicher Rechtfertigungsgrund) ableiten lässt. Das bedeutet, dass Gewerkschafter eine Busse wegen Hausfriedensbruchs riskieren, wenn sie ohne Einverständnis des Arbeitge...
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