Das neue Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts bringt wichtige Neuerungen: So wird eine allerdings recht milde Verzugszinsregelung eingeführt, die Möglichkeit von Vergleichen geregelt und ein Überentschädigungsverbot statuiert. Auch werden Grundsätze zur Einholung von Gutachten aufgestellt und das Regressrecht modifiziert.



1. Überblick

Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) wird voraussich...