Der Anspruch auf rechtliches Gehör gehört zu den selbstverständlichen rechtsstaatlichen Garantien im Verfahrensrecht. Deshalb erlässt ein Gericht Vorladungen, bevor es entscheidet, und befragt die Parteien, bevor es urteilt. Dies galt bis zum Ende des 20. Jahrhunderts grundsätzlich in allen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Doch dann wurde das neue Scheidungsrecht eingeführt.



Gestützt auf das neue Scheidungsrecht erlassen die Gerichte des Kantons Zürich Urteile mit K...