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Plädoyer 02/2020
30.03.2020
Staats-/Verwaltungsrecht
Die Staatsanwaltschaft darf in einem Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagen eine Verbindungsbusse verhängen. Allerdings müssen die Verbindungsbusse und die bedingte Strafe in ihrer Summe schuldangemessen sein. Damit stellt sich das Bundesgericht gegen die Auffassung des Schwyzer Kantonsgerichts, das davon ausging, dass zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessä...
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