Staats-/Verwaltungsrecht

Die Staatsanwaltschaft darf in einem Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagen eine Verbindungs­busse verhängen. Allerdings müssen die Verbindungsbusse und die bedingte Strafe in ihrer Summe schuldangemessen sein. Damit stellt sich das Bundes­gericht gegen die Auffassung des Schwyzer Kantonsgerichts, das davon ausging, dass zusätzlich zu einer ­bedingten Geldstrafe von 180 Tagessä...