Inhalt
Plädoyer 05/2020
19.10.2020
Letzte Aktualisierung:
27.10.2020
27.10.2020
Staats-/ Verwaltungsrecht
Die Zürcher Regelung, wonach Richter der obersten kantonalen Instanz nicht mehr zur Wiederwahl vorgeschlagen werden, wenn sie zu Beginn der neuen Amtsperiode das 65. Altersjahr bereits vollendet haben, kann dazu führen, dass manche Richter bis fast 71 richten können, während andere mit 65 Jahren ausscheiden müssen. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung liegt im Fall eines Richters, der mit 67 Jahren noch...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo