Staats-/Verwaltungsrecht

In Literatur und Rechtsprechung war bislang streitig, ob Art. 41c Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung (GSchV) bei zonenwidrigen Bauten ausserhalb der Bauzone eigenständige Bedeutung zukommt oder ob sich der Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG richtet. Abweichend von Entscheid 1C_345/2014 vom 17.6.2015, E. 4, hat das Bundesgericht entschieden, dass der Bestimmung gemäss Art. 41c Abs. 2 GSchV eigenständige Bedeutung ...