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Plädoyer 06/2016
14.11.2016
Staats-/Verwaltungsrecht
Juristische Personen können Bussen und andere finanzielle Sanktionen mit Strafcharakter steuerlich nicht in Abzug bringen. Solche Gelder stellen keinen geschäftsmässig begründeten und dementsprechend abzugsfähigen Aufwand dar. Könnten die Bussen abgezogen werden, würde ein Teil der Bussen mittelbar vom Gemeinwesen übernommen und die damit bezweckte strafende Wirkung unterlaufen. Abzugsfähig sind a...
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