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Plädoyer 2/02
12.04.2002
Staats- und Verwaltungsrecht
-Ein Mann, der bei einer von ihm provozierten Schlägerei am Kopf schwer verletzt worden ist, hat seinen Anspruch auf eine Opferhilfe-Genugtuung gemäss Art. 12 Abs. 2 OHG nicht gänzlich verloren. Der genaue Reduktionsgrad muss noch geprüft werden. Sein Verhalten – er hatte verbal provoziert und mit einem Gewehr herumgefuchtelt – sei nicht geeignet, den Kausalverlauf zum erhaltenen Schlag zu unterbrechen.
(1A.74/2001 vom 20. Dezember 2001)
-F...
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