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Plädoyer 6/06
06.12.2006
Staats- und Verwaltungsrecht
Aufgrund der besonderen Umstände durfte dem «Bündnis für ein buntes Brunnen» die antifaschistische Platzkundgebung inklusive Strassenfest am vergangenen 1. August in Brunnen verboten werden. Wegen des Aufmarsches von Neonazis, der Eigenart des antifaschistischen Festes, der engen örtlichen Verhältnisse und der vielen Besuchern der offiziellen Feier wäre es der Polizei wahrscheinlich nich...
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