Staats-/ Verwaltungsrecht

Nebst absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte gibt es die Kategorie der «relativ bekannten» Persönlichkeiten. Bei diesen ist «eine die Umstände des Einzelfalls würdigende Abwägung zwischen dem Interesse an der Berichterstattung über sie und ­ihrem Anspruch auf Privatsphäre vorzunehmen». Im konkreten Fall geht es um die (verweigerte) Einsichtnahme in Akten verschied...