Staats- und Verwaltungsrecht



  • Bei Beschwerden gegen Mobilfunkantennen wegen Überschreitung der Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV ist nur dann eine öffentliche Verhandlung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK durchzuführen, wenn eine Überschreitung auf dem eigenen Grundstück geltend gemacht wird.

    (1A.62 & 1P.264/2001 vom 24. Oktober 2001)




  • Eine militärische Ausbildungsanlage für Wasserfahrzeuge an der Aare bei Böttstein AG darf vorderhand nicht gebau...