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Plädoyer 1/02
15.02.2002
Staats- und Verwaltungsrecht
- Bei Beschwerden gegen Mobilfunkantennen wegen Überschreitung der Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV ist nur dann eine öffentliche Verhandlung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK durchzuführen, wenn eine Überschreitung auf dem eigenen Grundstück geltend gemacht wird.
(1A.62 & 1P.264/2001 vom 24. Oktober 2001) - Eine militärische Ausbildungsanlage für Wasserfahrzeuge an der Aare bei Böttstein AG darf vorderhand nicht gebau...
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