Von den kürzlich gefällten Urteilen hat das Bundesgericht unter anderem folgende Entscheide zur Veröffentlichung

in der amtlichen Sammlung (BGE) vorgesehen:



Staats- und Verwaltungsrecht

-Zuständig für die Erteilung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde bei der Rekurskommission des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist einzig deren Präsident und nicht der Instruktionsrichter.



(2A.619/2002 vom 10. März 2003)



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