Staats- und Verwaltungsrecht

Die Wettbewerbsbehörden dürfen einen Unternehmenszusammenschluss weder verbieten noch mit Auflagen versehen (Art. 10 Abs. 2 Kartellgesetz), wenn auf dem fraglichen Markt weder vor noch nach dem Zusammenschluss Wettbewerb besteht und vermehrter Wettbewerb auch nicht zu erwarten ist. Das ist bei der Fusion der sieben grossen Schweizer Energieunternehmen zur nationalen Stromnetzgesellschaft Swissgrid der Fall, ...