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Plädoyer 02/2014
31.03.2014
Staats-/Verwaltungsrecht
Die historische Bedeutung von Wahlkreisen rechtfertigt mit Blick auf die Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Proporzwahlverfahren grundsätzlich keine natürlichen Quoren von deutlich mehr als 10 Prozent (hier Wallis). Dem Problem kleiner Wahlkreise mit hohen Quoren kann mit der Bildung von Wahlkreisverbänden oder der Einführung des «Doppelten Pukelsheim» begegnet werden.
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