Laut einem neuen Bundes­gerichtsurteil tragen die Absender elektronischer ­Eingaben an ein Gericht das Risiko, dass eine Rechtsschrift aus technischen Gründen nicht richtig übermittelt wird. Sie sollten sich deshalb stets den postalischen Weg offen­halten, falls das Informatiksystem den Empfang der Eingabe nicht quittiert. Und eine Quittung sollte man genau lesen, um allfällige Hinweise auf die Unzustellbarkeit zu erkennen. Klappt die Zustellung nicht, sind informatiktechnische Ursachen unwesentlich – auch wenn der Grund darin lag, dass die Rechtsschrift zu gross war (Urteil 1C_811/2013 vom 13. November 2013).