Der Zürcher Kantonsrat hat am 30. Oktober das Verwaltungsrechtspflegegesetz revidiert. Die Ämter von Kantonen und Gemeinden sowie das Verwaltungsgericht müssen ihre Akten neu elektronisch führen.

Berufsmässige Vertreter von Parteien müssen ihre Eingaben elektronisch einreichen und mit dem Gericht elektronisch kommunizieren, sonst werden die Eingaben nicht beachtet. Anwälte benötigen eine vom Bund anerkannte elektronische Signatur. Ist die Übermittlung über die vorgeschriebene Plattform technisch nicht innert Frist möglich, verlängert sich diese bis zum nächsten Werktag. Zürich führt damit als ­erster Kanton im öffentlichen Verfahrensrecht einen Digitalisierungszwang für Rechtsvertreter ein. Dies thematisierte im Kantonsrat niemand, die Revision wurde einstimmig verabschiedet.

Die Regeln gelten auch für Anwälte aus anderen Kantonen. Noch ist offen, wann sie in Kraft treten. Nach Ablauf der Referendumsfrist können die Änderungen mit einer Beschwerde vor Bundesgericht auf ihre Bundesrechtskonformität überprüft werden.