Eine Verpflichtung zur Arbeit ohne Kündigungsmöglichkeit, ein Lohn von wenigen Franken pro Tag sowie keine Pensionierung: Was auf den ersten Blick wie eine krasse Verletzung des Arbeitsrechts und ­verschiedener Grundrechte klingt, ist für rund 4000 Insassen von Schweizer Gefängnissen Alltag. Verurteilte im Strafvollzug sind gemäss Artikel 81 Strafgesetzbuch zur Arbeit verpflichtet. Die Europäische Menschenrechtskonvention beurteilt eine solche Verpflichtung z...