Inhalt
Plädoyer 01/2016
01.02.2016
1. Hoffnungsvolle Ausgangslage
Gerichte haben gemäss Art. 158 ZPO «jederzeit», d.h. unabhängig von der Rechtshängigkeit eines Erkenntnisverfahrens, Beweise abzunehmen.2 Dies, wenn erstens ein gesetzlicher Anspruch dafür besteht,3 zweitens Beweismittel infolge einer Gefährdung zu sichern sind oder drittens sonst ein schutzwürdiges Interesse 4 gegeben ist. Ein «schutzwürdiges Interesse» wird bejaht, wenn ...
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