Die neue Versichertenkarte verstösst gemäss der entsprechenden Verordnung des Bundes über die Versichertenkarte (VVK) gegen elementare Prinzipien der Sicherheit und gefährdet dadurch fundamentale Rechtsgüter. Beispielsweise besteht bei der neuen Versichertenkarte die Möglichkeit, einen Hinweis auf eine Patientenverfügung zu speichern. (1) Dieser Hinweis kann von allen Leistungserbringern, vom Logopäden über den Ernährungsberater bis hin zum Ar...