Das Bundesgericht hat sich kürzlich in zwei Urteilen mit der Entbindung der Anwälte vom Berufs­geheimnis zur Durchsetzung von Honorarforderungen befasst (2C_ 586/2015 und 2C_215/2015). Im ersten Entscheid vom 9. Mai 2016 verlangte ein Zuger Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als  Willensvollstrecker des Nachlasses eines Berufskollegen um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis, um eine aus dem Nachlass stammende ­Honorarforderung durchzusetzen. Die kantonale Aufsichtskommission...