Wer zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt worden ist, kann in sieben Schweizer Kantonen ein Gesuch zum Tragen einer elektronischen Fussfessel stellen - und seine Strafe statt im Gefängnis im Hausarrest absitzen. Am 28. April 1999 erteilte der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt, Genf und Tessin auf deren Gesuch hin die Bewilligung, die elektronische Überwachung versuchsweise als neue Form der Strafverbüssung einzusetzen. Später...