Seit Einführung der eidgenössischen Zivil- und Strafprozessordnung (ZPO und StPO) ist das Prozessrecht in diesen beiden Rechtsgebieten in der Schweiz weitgehend vereinheitlicht worden. Allerdings ist die Gerichtsorganisation, also die Zusammensetzung der einzelnen Gerichtsinstanzen, weiterhin Sache der Kantone.1 Für das schweizerische Bundesgericht galt bereits vor der Einführung der ZPO und StPO ein eigenständiges Bundesgerichtsgesetz.2 

Da auch diese ...