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Plädoyer 06/2014
17.11.2014
Letzte Aktualisierung:
18.11.2014
18.11.2014
Verhandlungen der Gerichte sind grundsätzlich öffentlich. So sehen es die Schweizerische Zivil- und Strafprozessordnung, die Bundesverfassung, zahlreiche kantonale Erlasse und sogar die Europäische Menschenrechtskonvention sowie der Uno-Pakt II vor. Ausnahmen gibt es wenige: Familienrechtliche Verhandlungen zum Beispiel, und bei Sexualdelikten wird das Publikum häufig zum Schutz der Opfer ausgeschlossen.
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