Die Klientin des Luzerner Anwalts aus der Baubranche war für Arbeiten in einem Hotel nicht bezahlt worden. Der Anwalt erwirkte deshalb für sie einen unbefristeten provisorischen Eintrag eines Bauhandwerkerpfandrechts und reichte rechtzeitig Klage auf definitive Eintragung ein. Entgegen dem Gesetz löschte jedoch die Grundbuchverwalterin den Eintrag des Pfandrechts vorzeitig. Dem empörten Bauhandwerker sagte sie am Schalter, dies sei nicht ihr Fehler – sondern der sein...