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Plädoyer 3/10
21.06.2010
Letzte Aktualisierung:
07.10.2013
Kosten: Nur eine Grössenordnung
Wer wissen will, was ein künftiger Streitfall vor Gericht kostet, fragt einen Anwalt oder wirft einen Blick in die Gebührenverordnungen. Auskunft gibt angeblich auch der Prozesskostenrechner der Rechtsschutzversicherung Axa-Winterthur im Internet: Man gibt einen Streitwert ein und der Rechner nennt die Kosten für den Friedensrichter und drei mögliche Instanzen. Berücksichtigt sind Gerichtskosten, Kosten d...
Kosten: Nur eine Grössenordnung
Wer wissen will, was ein künftiger Streitfall vor Gericht kostet, fragt einen Anwalt oder wirft einen Blick in die Gebührenverordnungen. Auskunft gibt angeblich auch der Prozesskostenrechner der Rechtsschutzversicherung Axa-Winterthur im Internet: Man gibt einen Streitwert ein und der Rechner nennt die Kosten für den Friedensrichter und drei mögliche Instanzen. Berücksichtigt sind Gerichtskosten, Kosten des eigenen Anwalts sowie die Parteikosten des Prozessgegners. Bloss: Auf die Zahlen des Axa-Rechners ist kein Verlass. Die Prozesskosten können je nach Kanton halb oder doppelt so hoch sein wie angegeben. Und dass arbeitsrechtliche Fälle bis 30000 Franken Streitwert kostenlos sind, steht nirgends. Axa-Sprecher Pascal Hollenstein:«Der Prozesskostenrechner ist schlank und einfach gehalten.» Er biete eine Grössenordnung, keine verbindliche Kalkulation. sci
Zürich: Viele IV-Beschwerden erfolgreich
Ein Verfahren vor dem Zürcher Sozialversicherungsgericht dauerte im vergangenen Jahr durchschnittlich fast 14 Monate - über einen Monat länger als im Jahr 2008. Dies geht aus dem neuesten Rechenschaftsbericht des Gerichts hervor. Von 1255 im letzten Jahr erledigten IV-Verfahren waren rund zwei Drittel länger als 12 Monate pendent. Ein ähnliches Verhältnis ergibt sich bei den Streitigkeiten in der Unfallversicherung.
Immerhin nahm der Pendenzenberg im vergangenen Jahr ab. Fast 8 Prozent weniger Fälle gingen beim Gericht ein. Ende Jahr war die Geschäftslast rund 5 Prozent tiefer als im Vorjahr.
Beschwerden gegen Verfügungen der IV waren am erfolgreichsten: Gut 40 Prozent der klagenden Parteien erzielten mindestens einen Teilerfolg. Fast aussichtslos hingegen waren laut Erledigungsstatistik Beschwerden gegen Schadenersatzverfügungen der AHV-Kassen.
Interessant ist ein vom Gericht veröffentlichter Vergleich: In der letzten Fünfjahresperiode nahmen die Unfallversicherungsbeschwerden um ein Drittel zu, die Rechtsmittel gegen IV-Entscheide um 26 Prozent. Stark abgenommen haben Beschwerden gegen Pensionskassenentscheide (minus 51 Prozent) und Verfügungen der Arbeitslosenversicherung (minus 49 Prozent). Auch AHV-Fälle sind rückläufig. res.
Fussball-WM: Südafrika greift zum Apartheid-Paragrafen
Aus Anlass der Fussballweltmeisterschaft markiert der neue südafrikanische Polizeichef Bheki Cele den Hardliner. «Shoot to kill» - schiessen, um zu töten - gab er schon vor Monaten als Devise aus. «Ja, erschiesst die Bastarde, die unverbesserlichen Kriminellen», sekundiert ihn der stell vertretende Polizeiminister Fikile Mbalula. Dazu soll den Polizisten der Gebrauch der Schusswaffen gesetzlich erleichtert werden, wie die neuste Ausgabe des Magazins von Amnesty International meldet: «Paragrafen, die schon zu Apartheid-Zeiten das Abknallen eines Ladendiebes durch einen erbosten Kaufmann absegneten, sollen - nach zwischenzeitlicher Reform - nun wieder verschärft werden.» Obwohl der geänderte Artikel 49 der südafrikanischen Strafprozessordnung erst kurz vor der Genehmigung durch das Parlament steht, ist die Zahl tödlicher Schüsse von Polizisten bereits um ein Drittel angestiegen. Laut der offiziellen Statistik über die letzten zwölf Monate starben 556 Menschen durch Polizeiwaffen, im Vorjahr waren es noch 420. tom