Betreibungsrecht

ARREST FÜR ANWALTSHONORAR: RECHNUNG GENÜGT



Die Honorarrechnung genügt, um die Anwaltsleistungen zu belegen. In Zürich dürfen im Rahmen eines Arrestverfahrens auch englische Urkunden eingereicht werden.



Sachverhalt:


Ein Anwalt ersuchte den Einzelrichter im summarischen Verfahren um Arrestbewilligung für rund 6000 Franken Honorar gegen ein Ehepaar. Der Einzelrichter wies ab, während das Obergericht die Nichtigkeitsbeschwerde gutheisst.