plädoyer: Das Bundesgericht sagte einmal, Einvernahme­protokolle seien die Grundlage der Wahrheitssuche. Weshalb enthalten die Straf- und die Zivilprozessordnung trotzdem nur rudimentäre Vorschriften zur Protokollierung mit vielen «Kann»-Formulierungen? Will es die Justiz mit der Wahrheit nicht so genau nehmen? 

Philipp Näpfli: Das Problem liegt vor allem in der Qualität der Einvernahmeprotokolle im Vorverfah...