Richter sollen künftig bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung von einem Jahreslohn erhalten können. Das verlangt die Rechtskommission des Ständerats in einem Entwurf, den sie im Rahmen einer ­parlamen­tarischen Initiative für eine neue Entschädigungs­regelung ausarbeitete.

Bevor die Mitglieder der erstinstanzlichen Bundesgerichte sowie Bundesanwälte in den Genuss einer solchen Entschädigung kommen, müssten gemäss der Kommission Alter, berufliche und persönliche Situation, Dauer der Amtstätigkeit und Um-stände der Auflösung des Arbeitsverhältnisses be­rück­sichtigt werden. Die Entschädigung soll der Zustimmung der Finanz­delegation bedürfen.

Der Bundesrat begrüsst den Vorschlag laut einer ­Mitteilung des Bundesamts für Justiz. Er erachte eine ­solche Lösung im Vergleich zu Entschädigungen für Kaderpersonen in der Bundesverwaltung und für kantonale Magistratspersonen als vertretbar.