«Allfällige Kosten­einsparungen aufgrund der tieferen Renten können wohl nur den Versicherten zugutekommen.»

Werner Anderegg, Schaden Service Schweiz, Zürich

«Die Reduktion der UVG-Renten im AHV-Rentenalter bei einem ‹späten› Unfall ist im Grundsatz sachgerecht. Die Prämien werden durch die ­Neuregelung beitragsmässig nicht festgelegt.»

Thomas Flückiger, Oberrichter, Solothurn

«Eine teilweise Reduktion der Prämien wäre angezeigt gewesen. Nach einer Übergangsphase sollte man die Prämien auf die effektive Kosteneinsparung anpassen.»

Martin Kaufmann, Andrea Roth, Rechtsanwälte Assista, Füllinsdorf / Bellinzona

«Der Anteil der Langfristleistungen an der Netto-UVG-Prämie ist 
relativ klein. Entsprechend wird die ­Prämienreduktion eher marginal sein.»

Gaby Cajochen, Aargauische Gebäudeversicherung, Aarau

«Die Kürzung der Renten will eine Überversicherung ­verhindern.»

Thomas Sägesser, Santésuisse, Solothurn

«Die Prämien werden nicht im ­Gesetz, sondern aufgrund des ­Risikoverlaufs durch die Versicherer festgelegt. Die Einsparungen ­werden im Verhältnis zu den ­gesamten Versicherungs­leistungen gering sein.»

Thomas Frei, Rechtsanwalt Suva, Luzern