Unkontrollierbare Überwachung ruiniert den Rechtsstaat und die freiheitliche Demokratie
plädoyer 04/2015 vomvon Rainer J. Schweizer
Der im Parlament beratene Gesetzesentwurf will den Nachrichtendienst zu einer «Allzweckwaffe» machen. Das Gesetz hat erhebliche Mängel, eine Verfassungsgrundlage dafür fehlt.
1. Paradigmenwechsel für den StaatsschutzDer Nationalrat hat im März 2015 den Entwurf eines Nachrichtendienstgesetzes beraten, das ihm der Bundesrat mit Botschaft vom 19. Februar 2014 vorgelegt hat,1 und der Ständerat will diesen Gesetzesentwurf in der Junisession 2015 behandeln. Das Gesetz führt zu einem fundamentalen Paradigmenwechsel für den Schweizer Staatsschutz.
Das Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vom 21. März 1997 zog, wie man sich erinnern mag, die Konsequenzen aus der 1989/1990 vom Parlament untersuchten Fichenaffäre im Schweizer Staatsschutz mit der ungesetzlichen, ungehemmten Datensammlerei, und das Gesetz war auch ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei».2 Das Konzept des BWIS war, dass der Auslandnachrichtendienst die für die Schweiz relevanten strategischen sicherheitspolitischen Entwicklungen ermitteln und fortlaufend dem Bundesrat darstellen sollte und dass sich der Inlandnachrichtendienst auf die präventive Aufklärung der sogenannte Staatsschutzdelikte, der Art. [...]