Der Name Thomas Fleiner ist in der Schweizer Staatsrechtslehre ein Qualitätsbegriff. Der heute 78-Jährige war von 1971 bis 2008 an der Universität Freiburg Professor für öffentliches Recht und von 1984 bis 2008 Direktor des Instituts für Föderalismus. Als Universitätslehrer trat er erst mit 70 zurück. «Zurzeit bin ich daran, meinen englischsprachigen Aufsatz fürs internationale Jahrbuch des Max-Planck-­Instituts über den Unterschied in den föderalistischen Staaten der ‹Common Law›-Länder und der ‹Civil Law›-­Länder durchzusehen», erzählt Fleiner auf die Frage nach seinen aktuellen Schwerpunkten. Zudem verfasst Fleiner immer wieder Beiträge für Festschriften und nimmt an Veranstaltungen der International Association of Constitutional Law teil.

Als eines der grösseren Probleme im Staats- und Verwaltungsrecht betrachtet Fleiner die immer unübersichtlichere Gesetzgebung. «Auf viele Details kann man verzichten, wenn man bereit ist, verständliche Gesetze zu verfassen und gewisse Detailarbeiten an das Gericht oder den Verordnungsgeber zu delegieren.» Der Professor hat während fast 25 Jahren in seinen weiterbildenden Gesetzgebungsseminaren Beamte und Politiker dazu angehalten, den Parlamenten verständliche, sprachlich einfach formulierte Gesetze vorzuschlagen. Das Geheimnis liege in ­einer auch politisch überzeugenden Schlichtheit ­sowie einem einleuchtenden Gesetzesaufbau. 

Ein Vorhaben möchte er bald anpacken: ­Seine ­Erinnerungen aus der Tätigkeit als Universitätslehrer, Gesetzesberater und Fachmann für internationale Konfliktbewältigung aufschreiben. «Damit möchte ich dazu anspornen, dass Universitätslehrer Studenten für komplexe Zusammenhänge begeistern und zeigen, wie man überzeugend und zuhörend zur internationalen Konfliktbewältigung beitragen kann.» Für ihn sei seine letztlich zwar erfolglose Beteiligung an den Kosovo-Verhandlungen als Vertreter der damaligen Regierung Serbiens höchst lehrreich gewesen.