Zur Gerichtsverhandlung wird eine juristische Person wie folgt vorgeladen: «Juristische Personen haben eine einzelzeichnungsberechtigte oder schriftlich bevollmächtigte Person zu entsenden, welche über die Streitsache orientiert und zum ­Abschluss eines Vergleichs ermächtigt ist.» Weitere Hinweise zur Vertretung enthält die Vorladung nicht. 

In der Praxis ist oft unklar, welche Personen im konkreten Fall zur Vertretung berechtigt sind und mit...